NIEDERBIPP:
Neuauflage der Ortsplanungsrevision Niederbipp.


DAS BIPPERAMT:

Attiswil
/ Farnern / Wiedlisbach / Oberbipp / Rumisberg / Niederbipp / Rumisberg / Wolfisberg
Nachbarschaft: Wangen /Oensingen

Die Schönheit des Bipperamtes:

OENSINGEN

Oensingen: Das Feld Holinden als Ackerland bewahren!

Wertvolles Ackerland im SW Oensingens

Oensingen: Holinden

NIEDERBIPP

WIEDLISBACH

Niederbipp: Hände weg von der Stockmatt

Die Stockmatt soll grün bleiben!

Niederbipp: Stockmatt

Es reicht!

Wir wollen keine weitere Zersiedelung und keine weitere Beeinträchtigung der Umwelt.

Rose & Rennie Wyß, Attiswil
Kontakt:
rennie.wyss(AT)bluewin.ch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


NIEDERBIPP:

Ortsplanungsrevision in neuer Auflage. Die Zonenpläne, über die am 11. Juni abgestimmt wird, sind gegenüber der ersten Auflage vom Februar 2011 verbessert worden, d.h. die Einzonung der Stockmatt ist vom Tisch. Das GPS zu den Zonenplänen im Widerspruch, ist jedoch für die Stimmberechtigten der Gemeinde an einer Gemeindeversammlung oder in einer Urnenabstimmung nicht bindend. Die Umfahrung, die als Ziel in die Revision aufgenommen worden ist, hängt rechtlich und finanziell in der Luft.

Die neuen Zonenpläne, über die am 11. Juni abgestimmt wird, sind gegenüber der ersten Auflage vom Februar 2011 verbessert worden, d.h. die Einzonung von neuem Siedlungsgebiet fällt viel bescheidener aus. Der Gemeinderat wollte letztes Jahr die Einzonung der Stockmatt vorziehen und brachte das Geschäft am 27. Juni 2011 an der Gemeindeversammlung zur Abstimmung. Leider war der Mitwirkungsbericht zur Ortsplanungsrevision schon vorher erstellt worden, nämlich am 26. Mai 2011. Da die Gemeindeversammlung es ablehnte, die Stockmatte der Arbeitszone zuzuschlagen, ist der Mitwirkungsbericht in mancher Hinsicht überholt.

Auch das GPS im Erläuterungsbericht spiegelt noch den alten Ehrgeiz, die Landschaft östlich des Dorfes hemmungslos zu überbauen. Er zwingt Niederbipp zwar nicht zu irgendwelchen Einzonungen für Industrie und Gewerbe, doch ist er für die Behörden verbindlich. Das heißt, dass sich der Gemeinderat in seiner Planung daran orientieren soll. Am 25. März 2011 ist von einer deutlichen Mehrheit der Gemeinden die Einführung einer Regionalkonferenz Oberaargau abgelehnt worden; zum Glück, denn es war vorgesehen, dass bei Projekten von überregionaler Bedeutung, und das sind eben gerade typischerweise Großprojekte mit Einzonung Überbauung bedeutender Flächen landwirtschaftlichen Gebietes.

Die Ortsplanungsrevision weist außerdem Mängel rechtlicher Natur auf, und es fehlen wichtige Informationen über Kostenfolgen.

Die neuen Zonenpläne sowie Erläuterungsbericht, Baureglement und Mitwirkungsbericht:

Diese und weitere Dokumente
sind auf den Webseiten der Panorama AG publiziert:
http://www.panorama-ag.ch/index.php?id=348

Die Vorlage, über welche am 11. Juni 2012 an der Gemeindeversammlung abgestimmt werden soll, weist noch einige Mängel auf, die zu Einsprachen führen könnten:

  • Die Einzonung ZöN 12 für den Ausbau der Netzstation der Onyx Energie AG geht von weiteren Industrieansiedlungen aus; das steht im Widerspruch dazu, dass die Einzonung der Stockmatt vom Tisch ist. In den Zonenplänen sind deshalb keine weiteren Industriegebiete vorgesehen.
    Das Land dieser ZöN 12 liegt in der wichtigen Schutzzone Schenkenacker; nun ist eine Verdoppelung der Fläche für die Netzstation vorgesehen. Onyx ist ein Unternehmen; wem gehört das Land? Wenn es der Gemeinde gehört, will sie es der Onyx schenken?
  • Im Bereich Verkehr ist der Straßenrichtplan unvollständig, denn der Netzplan umfasst nur die Kernzone. Neu geplante Straßen wie die Umfahrung südlich der Autobahn sind aber in einen Straßenrichtplan aufzunehmen, und es ist ein Finanzrichtplan zu erstellen. .
  • Auskunft über Mehrwertabschöpfung für die eingezonten Gebiete fehlt im Erläuterungsbericht, ebenso erhalten wir keine Auskunft darüber, mit welcher Kostenfolge die Auszonungen verbunden sind oder ob Vereinbarungen unterzeichnet worden sind, in denen die Grtundeigentümer auf Entschädigung für sogenannte materielle Enteignung verzichten.
  • In mehreren Fällen sollen Fruchtfolgeflächen (FFF) eingezont werden. Die Ortsplanungsrevision soll festhalten, wie diese Flächen kompensiert werden. Dafür würden sich ja die ausgezonten Parzellen anbieten. Die Gemeinde Niederbipp meint dazu, dass sei dann Sache des Kantons

Allfällige weitere Feststellungen von Mängeln sind erbeten an rennie.wyss(AT)bluewin.ch.

Das Planungsbüro und offenbar auch der Gemeinderat halten an der ursprünglichen Perspektive für die Siedlungsentwicklung 2030 fest, obgleich die Einzonung der Stockmatt am 27.06.2011 abgelehnt worden ist und obwohl sich abzeichnet, dass in der Bevölkerung ein Umdenken stattgefunden hat.
Niederbipp und Oensingen sind schon jetzt durch den Verkehr stark belastet, das Maß ist voll. Noch mehr Industrie und Logistik und in der Folge noch mehr Verkehr kommt nicht in Frage.
Auch zusätzliche Straßen können nicht die Lösung bringen, denn sie würden nur noch mehr Verkehr anziehen.

So soll Niederbipp nach der Vorstellung der Planer in weniger als 20 Jahren aussehen.
Link zum gesamten Dokument: GPS Siedlungsentwicklung 2030

GPS Niederbipp - Plan für die Raumentwicklung Niederbipp-Oensingen bis 2030 


 

ARCHIV

Revision der Ortsplanung Niederbipp: Beurteilung der Auflage vom Februar/März 2011:

WIRD NIEDERBIPP ZUM INDUSTRIEGHETTO?

REVISION DER ORTSPLANUNG NIEDERBIPP: EIN ANGRIFF AUF DEN LÄNDLICHEN CHARAKTER NIEDERBIPPS!

SETZEN WIR UNS FÜR DIE LEBENSQUALITÄT NIEDERBIPPS EIN, EHE ES ZU SPÄT IST.

DIE ABSTIMMUNG ÜBER DIE VORLAGE WIRD NOCH HEUER STATTFINDEN.

HELFT MIT, UNSER ACKERLAND UND ÜBERHAUPT UNSERE SCHÖNE LANDSCHAFT ZU ERHALTEN!

Mit der vorgeschlagenen Ortsplanungsrevision soll ein eher kleinräumiges Industrie- und Gewerbegebiet im Westen der  Gemeinde durch eine große Zone im Osten (Stockmatt) ersetzt werden.
Dadurch würden weitere großflächige Überbauungen ermöglicht, so dass eine zusätzliche Massierung von Industrie- und Gewerbebauten zustande käme. 
Niederbipp hat jedoch seinen Beitrag zur Industrialisierung des Mittellands östlich von Solothurn bereits geleistet.
Eine weitere  Ausdehnung  der Industrie- und Arbeitszone würde  die landschaftliche Schönheit des Dorfes und seiner Umgebung aber dauerhaft beeinträchtigen oder zerstören. Darunter würde die Lebensqualität der Bevölkerung leiden.
Die neuen Unternehmen haben zwar Arbeitsplätze geschaffen, aber auch viel Verkehr, Lärm und weitere Umweltbelastung gebracht.
Nun ist es jedoch höchste Zeit, die Landschaft am Jurafuß nicht weiter zu zersiedeln, sondern das noch offene Land zu bewahren.
Es ist nicht zu erwarten, dass weitere Einzonung von landwirtschaftlichen Flächen Niederbipp und dem Bipperamt eine hohe Wertschöpfung bringen würde.
Vielmehr kämen Betriebe, die von relativ günstigen Bodenpreisen nahe der Autobahn angelockt werden und die in der Stadt niemand haben will.
Im Bereich Verkehr sieht die vorgelegte Revision der Ortsplanung Niederbipp einerseits begrüßenswerte Maßnahmen zur Beruhigung im Dorfkern vor,
anderseits jedoch eine zusätzliche Verstraßung im Süden im Zusammenhang mit den Expansionsplänen für das Industrie- und Gewerbegebiet.
Wir lehnen die Ortsplanungsrevision in der vorgeschlagenen Form ab, auch das erklärte Ziel, Niederbipp und Oensingen zu einem einzigen Siedlungsgebiet zu vereinen und völlig verschmelzen zu lassen.

DAS BIPPERAMT

Hände weg von der Stockmatt!

Geplante Zersiedelung:

Die Schönheit des Bipperamtes:

Die Stockmatt soll grün bleiben!

Niederbipp, Stockmatt 2

Kein weiteres wertvolles Ackerland soll der Industrie geopfert werden. Niederbipps Industrie- und Gewerbezone ist längstens groß genug.

Es reicht!

Wir wollen keine weitere Zersiedelung und keine weitere Beeinträchtigung der Umwelt.

Ortsplanungsrevision Niederbipp, Links zu den Unterlagen

Hände weg von der Stockmatte

Niederbipp (Pennsylvania)

Mitwirkung: unsere Eingabe vom 6. März 2011

Revision Ortsplanung Niederbipp
Stellungnahme und Einwendungen zur Revision der Ortsplanung

1. Ausgangslage
Der Ausgangspunkt dieser Ortsplanungsrevision scheint dem Erklärungsbericht zufolge (s.7) eine Pattsituation zu sein, in welcher eingezontes Land nicht für Überbauungen zur Verfügung steht und deshalb Ersatz gesucht werden muss. Was in dem Bericht zur Ortsplanungsrevision wenig zur Geltung kommt, ist die Tatsache, dass ein eher kleinräumiges Industrie- und Gewerbegebiet im Westen der  Gemeinde durch eine große Zone im Osten (Stockmatt) ersetzt werden soll, wodurch eine weitere Massierung von Industrie- und Gewerbebauten zustande käme. 
Es ist fraglich, ob die bisherige Entwicklung die Lebensqualität in Niederbipp gesteigert hat;  eine weitere  Ausdehnung  der Industrie- und Arbeitszone würde  die landschaftliche Schönheit des Dorfes und seiner Umgebung aber dauerhaft beeinträchtigen oder zerstören.  
Im Bereich Verkehr sieht die Revision einerseits begrüßenswerte Maßnahmen zur Beruhigung im Dorfkern vor, anderseits jedoch eine zusätzliche Verstraßung im Süden im Zusammenhang mit den Expansionsplänen für das Industrie- und Gewerbegebiet.
Wir lehnen das vorgeschlagene Ziel ab, Niederbipp und Oensingen zu einem einzigen Siedlungsgebiet zu vereinen. Deshalb weisen wir das GPS Niederbipp (Richtplan und Benutzerhandbuch) in der vorgelegten Form ab, insbesondere den Plan und die Aussagen zur Siedlungsentwicklung 2030. Zwar ist durch die Industriebauten im Osten des Dorfes die früher deutliche Abgrenzung der beiden Dörfer verloren gegangen, doch gilt es, die Brücke bebauten Gebietes möglichst schmal zu behalten und das verbliebene Ackerland zu bewahren, damit die beiden Dörfer als separate Einheiten erkennbar bleiben. Das hindert die beiden Gemeinschaften nicht daran, in vielfältiger Weise zusammenzuarbeiten.    
2. Siedlungskonzept 
Das Baureglement von Niederbipp setzt in der vorgelegten Form zu wenig deutliche Nutzungs- und Schutzbestimmungen nach Zonenplan fest.  Wir vermissen Ausnützungsziffern oder eine gleichwertige verbindliche Regelung und Begrenzung der Nutzung.  Der Fairnessgrundsatz (Baureglement S. 5) ist gut und recht, doch bietet er keinen zuverlässigen Schutz für Ortsbild,  Landschaft und Verkehrssicherheit. 
Im GPS Niederbipp sieht der Plan auf den Kartenskizzen für die Siedlungsentwicklung 2030 ein überdimensioniertes Vorranggebiet Arbeiten bzw. Unschärfegebiet vor.  Das Vorranggebiet Siedlung scheint zwar auf den ersten Blick maßvoll definiert, doch drohen durch die Erweiterung nach Norden Galmis und Leen mit dem Dorf zu verschmelzen.
Für die Siedlungsbegrenzung gibt es zwar auf  den Kartenskizzen Ansätze, doch diese genügen nicht. Die Trennungslinien sind lückenhaft lassen der Überbauung zu viel Raum. Die Trennungslinien sind im Ortsplan und im Baureglement als verbindlich festzulegen.
Wir machen auch auf die zunehmende Lichtverschmutzung aufmerksam. Eine verbindliche Regelung im Baureglement ist aufzunehmen, welche diese Immissionen wirksamen begrenzt.
2.1. Industrie- und Arbeitszonen
Wir sind der Meinung, dass eine Ausweitung des Siedlungsgebiets im ESP Arbeiten nicht erwünscht ist. Das bereits überbaute oder zur Überbauung freigegebene Gebiete ist bereits sehr groß, und eine zusätzliche Erweiterung würde das bereits labile Gleichgewicht zwischen dem Wohngebiet, also dem Dorf im engeren Sinne, und dem Industrie- und Gewerbegebiet unwiederbringlich zerstören. Die geplante Auszonung der Gewerbezone beim Buechli könnte diesen Verlust nicht wettmachen.
Eine weitere Zunahme des Anteils von Großbetrieben an der örtlichen Wirtschaft würde den Dorfcharakter Niederbipps in negativem Sinne verändern. Die noch weitgehend vorhandene Geschlossenheit der Dorfgemeinschaft ginge verloren, und Niederbipp würde einen Identitätsverlust erleiden wie so manche Gemeinde östlich des Kantons Bern. Der Dorfcharakter ginge verloren, und Niederbipp würde ein weitgehend amorphes Gebilde mit Bannmeilencharakter, allerdings ohne die unmittelbare Nähe zu einer Großstadt.
Wie die von der Gemeinde beauftragten Planer erkannt haben, würde eine weitere Ausdehnung des Industrie- und Gewerbegebietes zur Folge haben, dass zusätzliche Straßen gebaut werden müssten, insbesondere eine Umfahrungsstraße südlich des Siedlungsgebiets. Dadurch würde die Lebensqualität der Niederbipper Bevölkerung stark beeinträchtigt. Das verbleibende Land südlich des Dorfes würde weiter zerschnitten und käme als Naherholungsgebiet, welches bequem zu Fuß erreichbar ist, nicht mehr in Frage, denn es würde dann noch stärker durch Verkehrslärm großflächige Ausdehnung des Industriegebiets zu mehr Verkehr führen und damit belastet, auch in der Zeit, wo die Motocross-Übungsstrecke nicht in Betrieb ist.
Die zusätzliche Verstraßung würde der späteren Überbauung bis zur Autobahn Tür und Tor öffnen. Dann wäre die Entfremdung der Bevölkerung von ihrer Umgebung im Südosten des Dorfes komplett. Es entstünde hier außerhalb des bewohnten Dorfes ein großes Industriegebiet, das außerhalb der Arbeitszeiten zu einer leeren und weitgehend abgesperrten riesigen Industriewüste würde, wie schon jetzt  das Vorland der Fabrikbauten von Kimberley-Clark. 
Bereits durch die bisherige Überbauung östlich des Dorfes zwischen Dürrmühle und Oensingen ist viel gutes, flaches Ackerland verloren gegangen. Die Industrie- und Gewerbezone hat inzwischen die Geländestufe zwischen Bärebode und Moosmatte erreicht. In diesem Geländestreifen zwischen zwei Sträßchen haben einige alte Kirschbäume überlebt. Dieser Streifen ist im aufgelegten Zonenplan Landschaft als Landschaftsschutzgebiet vorgesehen. Das ist zu unterstützen. Diese Geländestufe muss aber als neue Siedlungsgrenze aufgewertet werden, vielleicht durch Neupflanzung weiterer Obstbäume und geeigneter Sträucher. Das Gebiet südöstlich davon, insbesondere die als ZPP5 vorgesehene Stockmatt, soll in der Landwirtschaftszone bleiben und nicht umgezont werden.
2.2 Kernzone, Mischzone, Wohnzone, Weilerzone, Erhaltungszone
2.2.1 Kernzone
Niederbipp weist in der Kernzone und deren Umgebung eine Reihe alter und schützens- oder erhaltenswerter Bauten auf. Das ist auch rund um den Kreisel Dürrmühlestraße / Wydenstraße der Fall, wenn auch dieser Bereich des Dorfes ziemlich heterogen gestaltet ist.  Wir sind nicht der Meinung, dass die Brauischüür unbedingt erhalten oder restauriert werden muss und können uns einen Neubau  als sinnvoll vorstellen. Wir lehnen jedoch die geplante ZPP 3 mit Zulassung eines bis zu 30 m hohes Gebäudes entschieden ab. Es darf bezweifelt werden, dass ein solcher Neubau die im Erläuterungsbericht auf Seite 49 geforderte „hohe ortsbauliche und architektonische Qualität“ aufwiese und zu einem neuen „Identifikationspunkt“ für das Dorf würde. Vielmehr ist zu befürchten, dass das etwas uneinheitliche Dorfbild in der Umgebung des Kreisels durch ein Hochhaus dauerhaft gestört würde und zum Sinnbild der  Entfremdung  der Bewohner von ihrem eigenen Wohnort würde. Dass diese Befürchtung nicht von der Hand zu weisen ist, beweist das hässliche Stadthaus von Olten, welches auch nach beinahe 50 Jahren noch ein Fremdkörper im Stadtbild ist.  Eine Umzonung der Parzellen  575 und 1469 sollte erst erfolgen,  wenn -  vielleicht als Ergebnis eines Wettbewerbs  -  feststeht, wie das Gebäude aussehen sollte.  Modern dürfte es wohl sein, doch mit einer Architektur, die den Leuten ein gewisses Gefühl von Geborgenheit vermittelt und den Platz gestalterisch abrundet,  statt ihn  auseinander zu reißen.  Es ist allenfalls denkbar, dass dem Hause an der Ecke zum Kreisel ein schlanker Turm mit Turmuhr und allseitigen Zifferblättern aufgesetzt würde, der die Umgebung nicht erdrückt.
2.2.2 Weilerzone
Einzonungsgesuche und Einzonungskandidaten
(Baureglement §4, S.15-6, Benutzerhandbuch S.33 ff., Zonenplan Siedlung)
Die Errichtung einer Weilerzone ist zu begrüßen. Sie dient einerseits der Erhaltung der Siedlungsstruktur und des Ortsbildes, trägt aber auch den Veränderungen in der Landwirtschaft Rechnung. indem Gebäude, die für ihre traditionelle Nutzung nicht mehr nötig sind,  können innerhalb des bestehenden Bauvolumens umgenutzt werden. 
Die Weilerzone erfüllt ihren Zweck nur, wenn die umliegende Landwirtschaftszone erhalten bleibt und die Siedlungsbegrenzung streng eingehalten wird. Die Weiler müssen vom Dorf im engeren Sinne abgesetzt und in der Landschaft leicht erkennbar bleiben.
Ähnliches gilt für die Erhaltungszone, doch sind hier Erweiterungen nicht ausgeschlossen. Diese sollten aber das Siedlungsgebiet abrunden und nicht einen Keil ins offene Land (Landwirtschaftszone) treiben. Weitere Zersiedelung ist zu vermeiden. 
Wir nehmen deshalb zu einzelnen Projekten wie folgt Stellung:
6.2  Die beiden Gebiete liegen am Siedlungsrand.  Wir fordern, dass sie statt in die W2 in die Wohnzone W1 eingezont werden sollen, um der landschaftlich wertvollen Umgebung Rechnung zu tragen.
Das Gesuch „Bauen am Hang Galmis“ droht die Siedlungsgrenze zwischen dem Dorfbereich und den immer noch deutlich abgesetzten Einzelhöfen zu verwischen.  Außerdem ist der Hof Lehnhof 21 mit seinem Umschwung sowie den dahinter liegenden Hecken Teil der  wertvollen Landschaft am Jurahang.
Wir sind der Meinung, die Einzonung sei auf Parzelle 253 sowie die Nordwestecke von Parzelle 1343 zu beschränken.
Auch das Gesuch „Bauen am Hang Galmis“ schiebt die Siedlungsgrenze in empfindlicher Weise in ein Berghanggebiet von bedeutender landschaftlicher Schönheit. 
6.3 „Rützelen“: Auch dieses Gebiet am nördlichen Siedlungsrand sollte in eine Wohnzone W1 (nicht W2) eingezont werden, um das verbleibende offene Waldvorland  nicht zu sehr zu beeinträchtigen. 
„Am Brüel“ und „Scharnagel“ runden das Siedlungsgebiet ab. Wir sind mit der Einzonung einverstanden.
„Leen“: Das Gesuch ist abzulehnen oder für ein Einzelhaus auf das Gebiet unmittelbar anschließend an die Lehnstraße zu beschränken. Eine Überbauung dieses Gebietes würde die bauliche Geschlossenheit des Weilers Lehn wesentlich beeinträchtigen.
3. Verkehrskonzept
Generell finden wir, dass die Stoßrichtung bezüglich Verkehr im Kernbereich des Dorfes und in der Umgebung des Bahnhofes begrüßenswert ist. Was das Industrie- und Gewerbegebiet angeht, vertreten wir allerdings eine völlig entgegengesetzte Auffassung. Niederbipp verträgt nach dem Wachstum in den vergangenen Jahrzehnten keine große zusätzliche Ausweitung des Siedlungsgebiets. Es gilt, den Anteil von Landschaft und Landwirtschaft nicht weiter zu schmälern und den immer noch ziemlich ländlichen Charakter des Dorfes zu erhalten. 
3.1. Kernzone und angrenzende Gebiete 
Sowohl die  Obere als auch die Untere  Dürrmühlestraße werden gemäß Benutzerhandbuch täglich von gegen 12'000 Fahrzeugen befahren. Sie weisen damit ähnliche Frequenzen auf wie die Hauptstraßen durch Aarwangen und Bützberg: Der Verkehr ist erheblich, bewegt sich aber durchaus im Mittel der Belastung von Ortsdurchfahrten.  Die Wydenstraße ist etwas weniger stark befahren mit 7'300 Fahrzeugen im Tag.
Auf diesen drei Straßen sind Fußgängerstreifen mit Schutzinseln und optische Einengung des Straßenquerschnitts vorgesehen. Der Kreisel beim Gasthof Brauerei soll vergrößert werden.  Mittelfristig wird für die Wydenstraße außerdem eine Geschwindigkeitslimite von 30km/h angestrebt. Wir halten dafür, dass auch die Gestaltung größerer Abschnitte an den drei Straßen als fußgängerstreifenloses Ortszentrum (FLOZ) mit Tempo 30 zu erwägen ist, denn die geplanten Abstände zwischen den  Fußgängerstreifen sind gemäß den vorliegenden Plänen recht groß, so dass wildes Queren der Fahrbahnen zu erwarten ist.  (Vgl. FLOZ Köniz mit mehr als zweimal so vielen Fahrzeugen im Tag!)
Die angestrebte Verkehrsberuhigung in einem Gebiet östlich des Schulhauses (Doktorsträßli, Breitsteinweg, Dammweg) sowie südlich der Oberen Dürrmühlestraße (Meisenweg / Finkenweg) mit Tempo-30-Zone und weiteren Maßnahmen scheint uns sinnvoll. 
Gut finden wir auch die Absicht, den Langsamverkehr zu schützen und zu begünstigen, was mit den genannten Maßnahmen  zur Sicherheit im Straßenverkehr und zur Verkehrsberuhigung  wohl gelingen wird.
 3.2. Wohnzone im Norden des Dorfes; Weilerzone und Erhaltungszone
Wir sind der Meinung, dass die Ausweitung des Siedlungsgebietes am Berghang reduziert werden sollte, ohne dass wir hier auf Einzelheiten eingehen wollen.  Die bestehenden Straßen am Jurahang in Richtung Galmis, Lehn und Walden sollten nicht mit erheblichem Zusatzverkehr belastet werden.  Einzelheiten dazu s.o.
3.2  Industrie- und Arbeitszonen
Wir sind wie erwähnt der Meinung, dass Niederbipp eine weitere Ausdehnung der Industrie-  und Arbeitszonen vermeiden sollte. Eine weitere Verstraßung und Zerstückelung des offenen Landes nördlich der Autobahn ist zu unterlassen. Damit kann wertvolles Ackerland – Fruchtfolgeflächen! – erhalten bleiben. Die Verkehrsbelastung ist bereits heute groß; es hat keinen Sinn, mit weiteren Überbauungen und Straßen zusätzlichen Verkehr anzuziehen, der dann unweigerlich teilweise auch in Kernzone,  Mischzonen und Wohnzonen einfließt. 
Das noch bestehende große zusammenhängende Landwirtschaftsgebiet sollte durch bauliche Maßnahmen, eindeutige Verbote und regelmäßige Kontrollen davor bewahrt werden, dass es vom Kreisel bei der Aengi her via Moosmattweg durch wilden Schwerverkehr beeinträchtigt wird.
4. Zusammenfassung
Aus den genannten Überlegungen heraus lehnen wir die vorgeschlagene Revision der Ortsplanung in wesentlichen Teilen ab, insbesondere die Erweiterung der Industrie- und Arbeitszonen im Südosten samt Umfahrungsstraße und die ZPP3 ohne verbindlichen Entscheid über die bauliche Gestaltung.
Das Ziel, die Siedlungsgebiete von Oensingen und Niederbipp zu vereinen, halten wir für verfehlt. Vielmehr sind wir der Auffassung, dass der zunehmenden Zersiedelung und Verschmelzung von Dörfern Einhalt geboten werden muss.