BIPPERAMT / ATTISWIL / KULTURUNDUM ATTISWIL
Attiswil: Freistein und Kirche von Südwesten
Nr. 1/6, RRB 9.12.20. Errat. Block, Menhir. Montblanc- Granit. Gemeinde Attiswil. Koord. 613.360/232.625.
Der mannshohe Freistein von Attiswil ist ein Findling aus dem Mt. Blanc-Gebiet. Er steht südwestlich der Kirche nahe beim Friedhof und steht unter staatlichem Schutz. Er gilt als der letzte und einzige Menhir im Kanton Bern.
Die Altertumskundigen betrachten diesen Stein als Menhir: als zu kultischen Zwecken aufgestellten und tief im Boden verankerten Langstein (bretonisch: men = Stein, hir = lang).
Vor hundert Jahren [1885] hat A. Morlot daselbst Nachgrabungen vorgenommen, die ergaben, dass er ebenso tief im Boden steckt, wie er diesen überragt (Gesamtlänge 3,6 m). Die gemachten Funde, Bruchstücke von Gefäßen und Feuersteininstrumente, wurden als Weihegaben an eine Gottheit gedeutet. Aus einer uralten Kultstätte wäre demnach in späterer Zeit eine Freistätte geworden.
Es ist also dieser Stein sowohl in frühgeschichtlicher wie in rechtsgeschichtlicher Hinsicht ein äusserst interessantes Denkmal, wie sie heute in unserem Lande nur selten mehr anzutreffen sind.
Die religiöse Bedeutung hätte sich dann nach dem Urteil von Prof. Otto Tschumi in veränderter Form erhalten, indem der Menhir als "Freistein" im Ansehen blieb:
Durch die Berührung mit dem Stein sei der Verfolgte gleichsam unter göttlichen Schutz gestellt und der irdischen Gerechtigkeit entzogen worden. Der "Freistein" wäre demnach selbst eine Freistätte, nicht bloss Grenzstein einer "Freiheit" gewesen wie die Steine zu Rapperswil. Leider fehlen urkundliche Belege für diese Freistätte. Eines aber darf als sicher angenommen werden: Der Menhir wäre wohl längst, wie so viele seinesgleichen, dem Landbau zum Opfer gefallen, wenn nicht seine im Volksbewusstsein verankerte Bedeutung als "Freistein" ihn davor bewahrt hätte.
Diese Ehrfurcht blieb auch lebendig, als die Freistätte nicht mehr Rechtskraft besass, und weil er ein "Freistein" war, ist wohl dieser Menhir erhalten geblieben. Neuere Grabungen im Jahre 1963 brachten steinzeitliche und römische Keramikfragmente zu Tage. Leider fehlen urkundliche Belege für diese Freistätte.
Quellen:
Eintrag im SSDI (Steindenkmäler der Schweiz: Kanton Bern: SSDI: Steindenkmaeler im Kanton Bern)
http://www.erratiker.ch/
http://www.digibern.ch/jahrbuch_oberaargau/jahrbuch_1965/JBOAG_1965_023_052_naturdenkmaeler.pdf
Attiswil: Freistein von Norden gegen das Hohbühl und die Berner Alpen
Attiswil: Freistein von Nordwesten